Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Kirchner Finanzgruppe GmbH, Am Mühlberg 45, 64354 Reinheim (nachfolgend „Anbieter") und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der SaaS-Plattform Terminauticus.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Angebot ausgeschlossen. Terminauticus richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).
Nutzung durch verbundene Unternehmen. Der Kunde kann im Einzelvertrag Unternehmen benennen, die mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind und die Plattform mitbenutzen dürfen. Vertragspartner und alleiniger Schuldner sämtlicher Entgelte bleibt in diesem Fall der Kunde; er steht für die Einhaltung dieses Vertrages durch die benannten Unternehmen ein wie für eigenes Handeln. Die Nutzer aller benannten Unternehmen werden für die Staffel nach § 4 zusammengezählt. Der Kunde teilt dem Anbieter Änderungen im Kreis der benannten Unternehmen unverzüglich in Textform mit.
Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Software „Terminauticus" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Die Leistung umfaßt:
Nicht enthalten: Schulungen, individuelle Anpassungen, Datenmigration von Fremdsystemen.
Die Darstellung der Leistungen auf terminauticus.com ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter bestätigt zunächst nur den Eingang; diese Bestätigung ist noch keine Annahme.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform annimmt oder die Instanz freischaltet. Der Anbieter behält sich vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
Einrichtung: Der Anbieter richtet die Instanz in der Regel innerhalb eines Werktages nach Annahme ein und nennt dem Kunden die Adresse seines Portals sowie die Zugangsdaten des ersten Verwalterkontos.
Kein Widerrufsrecht: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.
Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket und der Anzahl der gebuchten Nutzer gemäß aktueller Preisliste auf terminauticus.com. Sämtliche Preise sind Nettopreise.
Nutzer. Nutzer im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, für die ein persönlicher Zugang zur Plattform eingerichtet ist. Ein Zugang darf nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden.
Zu buchende Personen. Als Nutzer ist ferner jede natürliche Person zu buchen, deren Termine, Touren oder Einsätze über die Plattform geplant, zugewiesen, disponiert oder abgerechnet werden, auch wenn diese Person die Plattform nicht selbst bedient. Wird für einen Mitarbeiter des Außen- oder Montagedienstes im System ein Kalender geführt, eine Fahrzeit berechnet, ein Gebiet zugeordnet oder ein Einsatz zugewiesen, so ist er stets als Nutzer zu buchen; die Bedienung durch eine andere Person ersetzt die Buchung nicht. Ergibt sich aus der Nutzung, daß mehr Personen in diesem Sinne geführt werden als gebucht sind, so ist der Kunde verpflichtet, die fehlenden Nutzer ab dem Monat der erstmaligen Führung nachzubuchen.
Pakete. Der Anbieter bietet die Plattform in drei Paketen an: Basic, Medium und Max. Der Leistungsumfang jedes Pakets ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf terminauticus.com zum Zeitpunkt der Bestellung; Medium enthält den Umfang von Basic, Max den Umfang von Medium. Jedes Paket umfaßt einen eigenen Server für den Kunden.
Sämtliche in diesen Bedingungen und im Einzelvertrag genannten Beträge sind Nettobeträge. Die gesetzliche Umsatzsteuer — derzeit 19 % — tritt hinzu und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ändert sich der gesetzliche Steuersatz, gilt der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gültige Satz; der vereinbarte Nettopreis bleibt davon unberührt, ein Kündigungsrecht entsteht daraus nicht.
Grenzstaffel. Jeder Nutzer wird zum Preis seiner eigenen Stufe berechnet, nicht zum Preis der zuletzt erreichten Stufe. Die Monatsvergütung ist die Summe über alle Nutzer.
Termine. Als Termin gilt jeder über die Plattform vereinbarte und im System als zustande gekommen erfaßte Kundentermin. Ein Termin, den der Kunde binnen sieben Tagen nach seiner Erfassung als nicht zustande gekommen kennzeichnet, wird nicht berechnet; bereits abgerechnete Termine werden in diesem Fall in der Folgerechnung gutgeschrieben. Absagen, Verschiebungen und Doppelerfassungen desselben Termins lösen kein weiteres Entgelt aus.
Mindestabnahme. Die Mindestabnahme beträgt drei Nutzer.
Zwei Monate Max. Unabhängig vom gebuchten Paket stellt der Anbieter dem Kunden ab Vertragsbeginn bis zum Ende des zweiten vollen Kalendermonats den Leistungsumfang des Pakets Max ohne Aufpreis zur Verfügung. Berechnet wird von Beginn an das gebuchte Paket. Der Anbieter weist den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf in Textform darauf hin. Bucht der Kunde nicht bis zum Ablauf das Paket Max, gilt ab dem Folgemonat allein das gebuchte Paket; eine Verlängerung oder Umstellung auf ein teureres Paket ohne Erklärung des Kunden findet nicht statt. Daten, die der Kunde in Bestandteilen des Pakets Max erfaßt hat, bleiben erhalten und stehen bei einem späteren Wechsel wieder zur Verfügung. Wer das Paket Max bucht, erhält diesen Zeitraum nicht gesondert.
Zubuchung einzelner Module. Zu den Paketen Basic und Medium kann der Kunde einzelne Module des nächsthöheren Pakets zubuchen. Die Vergütung je Modul beträgt zusätzlich 13 % der monatlichen Nutzervergütung, mindestens 29 € netto im Monat. Zubuchbar sind höchstens drei Module; darüber hinaus ist das nächsthöhere Paket zu buchen.
Paketwechsel. Der Wechsel in ein größeres Paket ist jederzeit möglich und wirkt ab dem Folgemonat. Der Wechsel in ein kleineres Paket wirkt zum Ende der laufenden Vertragsperiode.
Einrichtungspauschale. Für die Ersteinrichtung — eigener Server, Zertifikat, eigene Subdomain, Branding, Aufbau der Gebiete und Einweisung — berechnet der Anbieter einmalig 2.500 € netto, unabhängig vom gebuchten Paket und von der Zahl der Nutzer. Die Pauschale wird mit der ersten Rechnung fällig und ist auch dann nicht anteilig zu erstatten, wenn der Kunde vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt.
Ratenzahlung der Einrichtungspauschale. Auf Wunsch des Kunden kann die Einrichtungspauschale in zwölf gleichen Monatsraten zu je 208,33 € netto gezahlt werden. Die Ratenzahlung setzt einen Vertrag mit zwölfmonatiger Mindestlaufzeit voraus; bei monatlicher Kündbarkeit nach § 5 ist die Pauschale in einer Summe mit der ersten Rechnung fällig. Die Raten werden zusätzlich zum monatlichen Entgelt in Rechnung gestellt und laufen unabhängig von etwaigen Freimonaten einer Jahresvorauszahlung über volle zwölf Monate. Endet der Vertrag vor Zahlung der letzten Rate — gleich aus welchem Grund —, so wird der noch offene Restbetrag mit der Beendigung sofort zur Zahlung fällig; die Einrichtungsleistung ist zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig erbracht. Ein Zinsaufschlag wird nicht erhoben.
Zahlungsweise. Bei Vorauszahlung des gesamten Vertragsjahres berechnet der Anbieter zehn statt zwölf Monatsraten. Wünscht der Kunde abweichend von § 5 eine monatliche Kündbarkeit, erhöht sich die Monatsvergütung um 20 %.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, den Zugang nach zweimaliger erfolgloser Mahnung vorübergehend zu sperren.
Änderung der Nutzerzahl. Zusätzliche Nutzer kann der Kunde jederzeit buchen; sie werden ab dem Folgemonat anteilig berechnet. Eine Verringerung wirkt zum Ende der laufenden Vertragsperiode und nicht unter die Mindestabnahme.
Mindestlaufzeit: Der Vertrag läuft zwölf Monate. Er verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Monatliche Kündbarkeit: Wurde die monatliche Kündbarkeit nach § 4 vereinbart, kann der Kunde mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal oder in Textform per E-Mail an [email protected]. Nach Kündigung wird der Zugang zum Ende der bezahlten Laufzeit gesperrt.
Herausgabe der Daten. Der Kunde kann bis zu 30 Tage nach Vertragsende die Herausgabe seiner Daten verlangen. Der Anbieter stellt sie innerhalb von 14 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (CSV oder vollständiger Datenbankabzug). Die Herausgabe ist einmalig kostenfrei.
Löschung. 30 Tage nach Vertragsende löscht der Anbieter sämtliche Daten des Kunden einschließlich der Instanz und bestätigt dies in Textform. Verschlüsselte Sicherungskopien laufen im Umlauf aus und sind spätestens 90 Tage nach Vertragsende vollständig gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt an, gemessen am Zugang zur Anwendung über das Internet. Geplante Wartungsfenster werden mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt und liegen nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten; sie zählen nicht als Ausfallzeit. Ebenfalls nicht als Ausfallzeit gelten Störungen, die außerhalb des Einflußbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Ausfälle des Rechenzentrums, der Netzanbindung oder angebundener Fremdsysteme.
SLA im Paket Max. Im Paket Max sagt der Anbieter eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Kalendermonat zu, gemessen wie vorstehend. Auf Störungsmeldungen reagiert er an Werktagen (Montag bis Freitag außer bundeseinheitlichen Feiertagen, 8 bis 18 Uhr) binnen vier Stunden. Unterschreitet die Verfügbarkeit die Zusage, schreibt der Anbieter dem Kunden je angefangene 0,5 Prozentpunkte der Unterschreitung 5 % der Monatsvergütung für die Nutzer gut, höchstens 25 % je Kalendermonat. Die Gutschrift setzt ein Verlangen des Kunden in Textform binnen eines Monats nach Ablauf des betroffenen Kalendermonats voraus und wird auf weitergehende Ansprüche wegen desselben Ausfalls angerechnet.
Priority Support. In den Paketen Medium und Max beantwortet der Anbieter Supportanfragen vorrangig, spätestens binnen eines Werktages.
Außerhalb des Pakets Max ist ein einklagbarer Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit sowie Vertragsstrafen oder Gutschriften sind nicht vereinbart. Weitergehende Zusagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
Datensicherung. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden täglich in verschlüsselter Form und bewahrt vierzehn Tagesstände, zehn Wochenstände und zwölf Monatsstände auf. Eine Kopie wird außerhalb des Rechenzentrums aufbewahrt.
Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten seiner Interessenten und Kunden selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere für das Vorliegen einer Einwilligung in die telefonische Ansprache (§ 7 UWG) sowie für Angaben zur Gesundheit (Art. 9 DSGVO).
Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrages und wird mit dessen Abschluß vereinbart. Er ist unter terminauticus.com/avv.html jederzeit abrufbar; auf Wunsch stellt der Anbieter ein unterzeichnetes Exemplar aus. Er enthält auch die Liste der weiteren Auftragsverarbeiter und die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Voreinstellung: Schnittstellen zu fremden Systemen, Auswertungen für Dritte und Funktionen mit künstlicher Intelligenz sind im Auslieferungszustand abgeschaltet und werden nur auf ausdrückliche Freischaltung des Kunden aktiv.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Fortentwicklung der Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Die Änderung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort. Preisänderungen sind von dieser Vorschrift nicht erfaßt.
Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quelltextes besteht nicht. Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen; § 69e UrhG bleibt unberührt.
Unternehmen, die nach § 1 im Einzelvertrag als verbundene Unternehmen benannt sind, gelten für dieses Nutzungsrecht nicht als Dritte. Ihre Nutzung ist von dem dem Kunden eingeräumten Recht umfaßt und im Umfang auf die im Einzelvertrag vereinbarten Nutzer begrenzt.
An den Daten, die der Kunde einstellt oder die für ihn verarbeitet werden, erwirbt der Anbieter keine Rechte. Der Anbieter darf den Namen und das Zeichen des Kunden nur nach dessen Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
Ereignisse, die außerhalb des Einflußbereichs einer Partei liegen und die Erfüllung erheblich erschweren oder unmöglich machen — insbesondere großflächige Netzausfälle, Angriffe auf die Netzinfrastruktur, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe oder Naturereignisse —, befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die Parteien unterrichten einander unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag kündigen; bereits im Voraus gezahlte Vergütung wird für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Darmstadt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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